Anzeige
Kommentare
Bild
Tags
Andere Beiträge

12.04.2011

von Nikolas

Staatsexamen

Hochschulabsolventen im Studiengang Rechtswissenschaften legen ihre Prüfungen mit dem Staatsexamen ab. Es gibt eine Aufteilung in das Erste und das Zweite Staatsexamen, wobei das erste aufgrund der Prüfungsinhalte mittlerweile kein klassisches Staatsexamen mehr ist. Früher wurden diese ausschließlich vom Staat gestellt, jedoch gibt es seit dem Jahr 2005 auch einen Teil, der von den Hochschulen stammt und fast ein Drittel der Gesamtnote ausmacht. Das Erste Staatsexamen besteht aus einer Pflichtfachprüfung und einer Schwerpunktbereichsprüfung. In der Pflichtfachprüfung müssen die Studierenden 6-7 Klausuren innerhalb von 14 Tagen schreiben. Die Fragen beziehen sich auf die klassischen Gebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Die Prüflinge können sich einen Fehlversuch erlauben, wobei allerdings die Möglichkeit eines Freiversuchs existiert. Diesen können Studierende wahrnehmen, die unmittelbar nach der Regelstudienzeit einen Versuch wagen möchten. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Ersten Staatsexamens bzw. der Ersten juristischen Prüfung bereiten sich die künftigen Juristen in einem Referendariat auf ihre künftige Berufslaufbahn vor. Dieses Referendariat dauert zwei Jahre. Anschließend folgt der Abschluss mit dem Zweiten Staatsexamen, welches auch unter dem Begriff Assessorexamen bekannt ist. Im Vergleich zum Ersten Staatsexamen stammen die Prüfungsfragen des Zweiten Staatsexamen ausschließlich vom Staat. Das Examen besteht aus 7-11 Klausuren (je nach Bundesland), und ca. 4 Monate später wird eine mündliche Prüfung abgelegt.

20:44 Uhr 13.6.2011

Franz-Josef sagt:
Endlich jemand, der mir die ganzen nötigen Informationen geben kann. Habe lange darauf gewartet.

13:13 Uhr 14.5.2011

Taylan sagt:

17:07 Uhr 12.5.2011

Tadeusz Max sagt:
Der Erste Eindruck ist Positiv, ich bin gespannt was da noch kommt.

18:58 Uhr 16.4.2011

Armand sagt:
Klasse Seite und toller Blog meiner Meinung nach..Also macht ruhig weiter so